Sepp Blatter, die Fußballfamilie und das Rheinische Grundgesetz
Eigentlich ist das Thema mit dem Abflug der Herren Rafinha und Diego schon durch, aber weil sich Sepp Blatter aufs Lustigste zu Wort meldet und der FC in dieser Sommerpause zu einem angenehm langweiligen Club mutiert (auf dem Weg zur grauen Maus des Bundesligamittelmaßes?), gibt es doch noch meinen Senf zur Diskussion um die Abstellung der Spieler für Olympia.
Sepp Blatter, Vater der von ihm gerne so genannten Fußballfamilie, hat nämlich jetzt unmissverständlich klar gemacht, dass Spieler nicht für das olympische Fußballturnier abgestellt werden müssen:
Im Zirkular Nr. 1153 vom 23. Juli 2008 (ich liebe solche Begrifflichkeiten, da weiß man doch, das Ordnung herrscht) teilt seine Allmacht mit:
"Gemäß Art. 1 Abs. 2 von Anhang 1 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern ist die Abstellung von Spielern für internationale Spiele zwingend, die an im koordinierten internationalen Spielkalender vermerkten Daten stattfinden.
Das Olympische Fußballturnier der Männer Peking 2008 figuriert jedoch mit Absicht nicht im koordinierten internationalen Spielkalender, da das Turnier nicht in das Schema des genannten Kalenders passt."
Daraus folgt für Sepp Blatter zwingend, dass die Spieler für das Turnier abgestellt werden müssen "angesichts der Bedeutung des Olympischen Fußballturniers der Männer für die gesamte Sportbewegung im Allgemeinen und den Fußball im Besonderen und auf der Grundlage des Gewohnheitsrechts".
Damit allerdings begibt sich Blatter auf juristisch dünnes Eis, denn nicht einmal das rheinische Grundgesetz unterstützt ihn in dieser Position eindeutig und wenn dieses Gummiband der Unverbindlichkeit es nicht schafft, dann sieht es düster aus.
Zwar kann Sepp Blatter die Vereine in Bezug auf ihre abgereisten Spieler nun auf §4 des RhGG verweisen: "Wat fott is, is fott". Die ersten Clubs allerdings haben Gerüchten zufolge schon mit § 5 RhGG geantwortet: "Et bliev nix, wie et wor!"
Sepp Blatter, Vater der von ihm gerne so genannten Fußballfamilie, hat nämlich jetzt unmissverständlich klar gemacht, dass Spieler nicht für das olympische Fußballturnier abgestellt werden müssen:
Im Zirkular Nr. 1153 vom 23. Juli 2008 (ich liebe solche Begrifflichkeiten, da weiß man doch, das Ordnung herrscht) teilt seine Allmacht mit:
"Gemäß Art. 1 Abs. 2 von Anhang 1 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern ist die Abstellung von Spielern für internationale Spiele zwingend, die an im koordinierten internationalen Spielkalender vermerkten Daten stattfinden.
Das Olympische Fußballturnier der Männer Peking 2008 figuriert jedoch mit Absicht nicht im koordinierten internationalen Spielkalender, da das Turnier nicht in das Schema des genannten Kalenders passt."
Daraus folgt für Sepp Blatter zwingend, dass die Spieler für das Turnier abgestellt werden müssen "angesichts der Bedeutung des Olympischen Fußballturniers der Männer für die gesamte Sportbewegung im Allgemeinen und den Fußball im Besonderen und auf der Grundlage des Gewohnheitsrechts".
Damit allerdings begibt sich Blatter auf juristisch dünnes Eis, denn nicht einmal das rheinische Grundgesetz unterstützt ihn in dieser Position eindeutig und wenn dieses Gummiband der Unverbindlichkeit es nicht schafft, dann sieht es düster aus.
Zwar kann Sepp Blatter die Vereine in Bezug auf ihre abgereisten Spieler nun auf §4 des RhGG verweisen: "Wat fott is, is fott". Die ersten Clubs allerdings haben Gerüchten zufolge schon mit § 5 RhGG geantwortet: "Et bliev nix, wie et wor!"
Suedtribuene - 23. Jul, 16:35